Was ist der vorübergehende Verlust der Urteilsfähigkeit?
Gemäß Artikel 59 des Schweizer Obligationenrechts (OR) [bzw. des türkischen Obligationenrechts (TBK)];
Wer vorübergehend urteilsunfähig ist, muss den Schaden ersetzen, den er in diesem Zustand verursacht hat. Er kann sich jedoch VON DER HAFTUNG BEFREIEN, WENN ER NACHWEIST, DASS IHN AN DIESEM ZUSTAND KEIN VERSCHULDEN TRIFFT.