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Wie wirkt sich eine Scheidung auf die Erbberechtigung aus?

Geschiedene Ehegatten können nicht gegenseitig gesetzliche Erben sein.

Zuwendungen von Todes wegen, die der Erblasser per Testament zugunsten seines Ehegatten verfügt hat, werden ebenfalls unwirksam, wenn die Scheidung zu einem späteren Zeitpunkt rechtskräftig wird. Der Erblasser kann jedoch in seiner letztwilligen Verfügung das Gegenteil anordnen. Das bedeutet, er kann die Gültigkeit des Testaments auch für den Fall der Scheidung festlegen. Wenn das Gericht hingegen nicht auf Scheidung, sondern auf Trennung erkennt, behält der überlebende Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht, da die Ehe hierbei nicht aufgelöst wurde.

Ein wichtiges Problem in diesem Zusammenhang ergibt sich, wenn ein Scheidungsverfahren anhängig ist, aber einer der Ehegatten vor dessen Abschluss stirbt. In diesem Fall ist der Ehegatte gesetzlicher Erbe, da die Ehebeziehung und damit das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils fortbestehen. Stirbt einer der Ehegatten in diesem Zeitraum, bleibt der überlebende Ehegatte erbberechtigt. Die Ehe endet hier nicht durch Scheidung, sondern durch den Tod.



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