Was sind die Unterschiede zwischen den Straftaten der sexuellen Belästigung und des sexuellen Übergriffs?
In diesem Beitrag möchte ich über zwei Straftatbestände sprechen, die von Nicht-Juristen sehr häufig miteinander verwechselt werden: das Delikt der sexuellen Belästigung und das Delikt des sexuellen Übergriffs. Beide Straftatbestände sind im türkischen Strafgesetzbuch unter der Überschrift „Straftaten gegen die sexuelle Unantastbarkeit“ geregelt, und die Begehung beider Straftaten hat sehr schwerwiegende Sanktionen zur Folge.
Das Delikt der sexuellen Belästigung ist in Artikel 105 des 6. Abschnitts mit der Überschrift „Straftaten gegen die sexuelle Unantastbarkeit“ des zweiten Teils („Straftaten gegen Personen“) im zweiten Buch des türkischen Strafgesetzbuches geregelt. Darin heißt es: „(1) Wer eine Person in sexueller Absicht belästigt, wird auf Antrag des Opfers mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft; wird die Tat gegen ein Kind begangen, so wird auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren erkannt.
(2) Werden diese Handlungen unter Ausnutzung eines Einflusses begangen, der aus einer Hierarchie-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnissen oder aus familiären Beziehungen herrührt, oder unter Ausnutzung der Erleichterungen, die die Arbeit am selben Arbeitsplatz bietet, so wird die nach dem vorstehenden Absatz zu verhängende Strafe um die Hälfte erhöht. Ist das Opfer aufgrund dieser Tat gezwungen, seine Arbeit aufzugeben, die Schule abzubrechen oder seine Familie zu verlassen, darf die zu verhängende Strafe nicht weniger als ein Jahr betragen.“
Das Delikt des sexuellen Übergriffs ist in Artikel 102 des 6. Abschnitts mit der Überschrift „Straftaten gegen die sexuelle Unantastbarkeit“ des zweiten Teils („Straftaten gegen Personen“) im zweiten Buch des türkischen Strafgesetzbuches geregelt. In dem Artikel heißt es: „(1) Wer die körperliche Unversehrtheit einer Person durch sexuelle Handlungen verletzt, wird auf Antrag des Opfers mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren bestraft. Bleibt die sexuelle Handlung auf der Ebene einer Belästigung (Sarkıntılık), so wird eine Freiheitsstrafe von zwei bis fünf Jahren verhängt.
(2) Wird die Tat durch das Eindringen eines Organs oder eines anderen Gegenstandes in den Körper begangen, so wird auf eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als zwölf Jahren erkannt. Wird diese Tat gegen den Ehegatten begangen, so hängt die Durchführung der Ermittlungen und des Strafverfahrens vom Antrag des Opfers ab.
(3) Wenn die Straftat begangen wird gegen eine Person, die sich körperlich oder seelisch nicht verteidigen kann, unter Ausnutzung des Einflusses, den ein öffentliches Amt, ein Vormundschafts- oder Dienstverhältnis bietet, gegen eine Person, die bis zum dritten Grad mit dem Täter blutsverwandt oder verschwägert ist, oder durch Stiefvater, Stiefmutter, Stiefgeschwister, Adoptiveltern oder Adoptivkinder, mittels einer Waffe oder durch mehrere Personen gemeinsam, oder unter Ausnutzung der Erleichterungen, die Umgebungen bieten, in denen Menschen gezwungenermaßen zusammenleben, so werden die nach den vorstehenden Absätzen verhängten Strafen um die Hälfte erhöht.
(4) Führen die zur Begehung des sexuellen Übergriffs angewandte Gewalt und Nötigung zu den schweren Folgen des Delikts der vorsätzlichen Körperverletzung, so finden zusätzlich die Bestimmungen über das Delikt der vorsätzlichen Körperverletzung Anwendung.
(5) Führt die Straftat dazu, dass das Opfer in ein Wachkoma fällt oder stirbt, so wird auf eine lebenslange Freiheitsstrafe bei erschwerten Bedingungen erkannt.“
Die bei einem sexuellen Übergriff unter Sanktion gestellte Handlung ist die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit einer Person durch sexuelle Handlungen. Eine sexuelle Handlung ist eine Handlung, die durch Berührung des Körpers des Opfers vollzogen wird und auf die Befriedigung sexueller Triebe abzielt. Wie der Begriff „Übergriff“ bereits andeutet, handelt es sich um eine rechtswidrige Einwirkung auf die sexuelle Freiheit des Opfers, die gegen dessen Willen und ohne dessen Zustimmung erfolgt. Beispiele: Der Täter berührt das Opfer, das auf der Straße geht, plötzlich mit der Hand, um seine sexuellen Triebe zu befriedigen, oder der Täter führt ein Organ (z. B. Penis, Hand) oder einen Gegenstand (z. B. Schlagstock, Stift, Flasche) vaginal, anal oder oral in den Körper des Opfers ein, um seine sexuellen Triebe zu befriedigen.
Die Handlung, die der Gesetzgeber beim Delikt der sexuellen Belästigung verbietet, ist die Belästigung einer Person in sexueller Absicht. Das Wort „Belästigung“ bedeutet laut Wörterbuch: jemanden zu beunruhigen, die Ruhe einer Person zu stören, sie zu bedrängen oder zu verunsichern. Der größte Unterschied zwischen sexueller Belästigung und sexuellem Übergriff besteht darin, dass bei der sexuellen Belästigung die sexuelle Handlung des Täters keine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit des Opfers darstellt. Beispiele: sexuelle Anspielungen gegenüber dem Opfer machen, das Opfer anrufen und sexuelle Gespräche führen, sexuelle Angebote per Brief machen, durch Gesten das Geschlechtsorgan zeigen, oder wenn der Täter mit Wollust Lieder oder Gesänge für das Opfer anstimmt.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie – weder als Täter noch als Opfer – jemals mit diesen beiden Straftatbeständen, deren Unterschiede ich oben kurz zu erläutern versuchte, in Berührung kommen. Gleichzeitig möchte ich daran erinnern, dass es Ihre staatsbürgerliche Pflicht ist, die Strafverfolgungsbehörden unverzüglich zu verständigen, falls Sie Zeuge solcher Straftaten werden oder davon hören sollten. Ich wünsche Ihnen gesunde und friedliche Tage.