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WAS IST EINE SCHUTZ- UND KONTAKTSPERRE-ANORDNUNG?

WAS IST EINE SCHUTZ- UND KONTAKTSPERRE-ANORDNUNG?

IN WELCHEM GESETZ IST DIE IN ZEITEN ZUNEHMENDER GEWALT GEGEN FRAUEN UND KINDER HÄUFIG ERWÄHNTE SCHUTZ- UND KONTAKTSPERRE-ANORDNUNG GEREGELT?

Die Angelegenheiten bezüglich Schutz- und Kontaktsperren sind im Gesetz Nr. 6284 zum Schutz der Familie und zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen geregelt.

Das am 11.05.2011 unterzeichnete Übereinkommen von Istanbul und das auf dieser Grundlage erlassene Gesetz Nr. 6284 zum Schutz der Familie und zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen zielen darauf ab, Schutz vor Gewalt zu bieten.

Das Ziel dieses Übereinkommens ist es;

Frauen vor jeder Form von Gewalt zu schützen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen, Gewalt zu verhindern und strafrechtlich zu verfolgen;

Zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen beizutragen und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durch die Stärkung von Frauen zu fördern;

Gewaltopfer zu schützen und zu unterstützen;

Die Koordination zwischen allen Institutionen und Organisationen bei der Bekämpfung von Gewalt sicherzustellen.

WAS IST DAS ZIEL DES GESETZES NR. 6284 ZUM SCHUTZ DER FAMILIE UND ZUR VORBEUGUNG VON GEWALT GEGEN FRAUEN?

Im Gesetz Nr. 6284 werden die Regeln für Maßnahmen festgelegt, die zum Schutz von;

Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie Opfer von Gewalt werden,

Kindern,

Familienmitgliedern und

Personen, die Opfer von einseitiger beharrlicher Verfolgung (Stalking) sind,

sowie zur Vorbeugung von Gewalt gegen diese Personen getroffen werden müssen.

WIE WIRD GEWALT IM GESETZ DEFINIERT?

Gewalt: Bezeichnet jede Art von körperlicher, sexueller, psychischer, verbaler oder wirtschaftlicher Einstellung und Verhaltensweise, die im sozialen, öffentlichen oder privaten Bereich auftritt und Handlungen beinhaltet, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Schmerzen führen oder führen könnten, sowie damit verbundene Drohungen, Druck oder die willkürliche Einschränkung der Freiheit.

WER IST EIN GEWALTOPFER?

Es bezieht sich auf die Person, die den im Gesetz als Gewalt definierten Einstellungen und Verhaltensweisen direkt oder indirekt ausgesetzt ist oder bei der die Gefahr besteht, dass sie diesen ausgesetzt ist, sowie auf Personen, die von Gewalt betroffen sind oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie davon betroffen sein könnten.

WELCHE RECHTLICHEN WEGE KÖNNEN FRAUEN, KINDER, FAMILIENMITGLIEDER UND PERSONEN, DIE OPFER VON EINSEITIGER BEHARRLICHER VERFOLGUNG SIND, BEI GEWALT ODER DER GEFAHR VON GEWALT EINSCHLAGEN?

Im Rahmen des Gesetzes Nr. 6284 zum Schutz der Familie und zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen können Sie;

Vom Täter verlangen, dass er Ihre Wohnung/Ihren Arbeitsplatz verlässt, und ihm verbieten, sich Ihnen zu nähern.

Verhindern, dass er Ihre persönlichen Gegenstände und Haushaltsgegenstände beschädigt.

Verhindern, dass er Sie per Telefon/E-Mail/sozialen Medien oder anderen Kommunikationsmitteln belästigt.

Die Einziehung seiner Waffen, falls vorhanden, beantragen.

Beantragen, dass er an Ihrem Aufenthaltsort keinen Alkohol oder keine Drogen bzw. aufputschende Substanzen konsumiert oder sich Ihnen unter deren Einfluss nicht nähert; bei einer Abhängigkeit kann die Sicherstellung einer Untersuchung und Behandlung, einschließlich einer stationären Aufnahme in ein Krankenhaus, angeordnet werden.

Zusätzlich dazu können Sie;

Den Aufenthalt in einem Frauenhaus beantragen.

Vorübergehenden Schutz beantragen.

Die Geheimhaltung oder Änderung Ihrer Identitäts-/Adress- und aller anderen Daten in den amtlichen Registern verlangen.

Vorübergehende finanzielle Unterstützung und den Zugang zu Gesundheitsdiensten in Anspruch nehmen.

WO KANN DIE SCHUTZ- UND KONTAKTSPERRE-ANORDNUNG BEANTRAGT WERDEN?

Das Gewaltopfer kann einen Antrag bei folgenden Stellen stellen, um eine Schutz- und Kontaktsperre zu erwirken:

Staatsanwaltschaft

Familiengericht

Polizeiwache

Gendarmerie

Gouverneursamt, Bezirksamt (Kaymakamlık)

WIE LANGE DAUERT ES, BIS EINE SCHUTZ- UND KONTAKTSPERRE-ANORDNUNG ERLASSEN WIRD?

Anträge auf Schutz- und Kontaktsperren werden je nach Arbeitsbelastung der Gerichte/Behörden in der Regel noch am Tag der Antragstellung oder innerhalb von 1-2 Tagen bearbeitet.

WIE LANGE IST DIE GÜLTIGKEIT EINER SCHUTZ- UND KONTAKTSPERRE-ANORDNUNG UND KANN SIE BEI BEDARF VERLÄNGERT WERDEN?

Eine Schutz- und Kontaktsperre kann für maximal 6 Monate erteilt werden. Wenn jedoch absehbar ist, dass die Gewalt oder die Gefahr von Gewalt fortbesteht, kann der Richter von Amts wegen oder auf Antrag der geschützten Person entscheiden, die Dauer oder die Art der Maßnahme zu ändern, die Maßnahme aufzuheben oder sie unverändert fortzusetzen.

WAS PASSIERT, WENN DER TÄTER SICH NICHT AN DIE SCHUTZ- UND KONTAKTSPERRE-ANORDNUNG HÄLT?

Bei Nichteinhaltung der im Gesetz Nr. 6284 festgelegten Schutzmaßnahmen und bei Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen kann der Richter eine Erzwingungshaft (Ordnungshaft) von 3 bis 10 Tagen anordnen. Bei jeder Wiederholung des Verstoßes gegen die Schutzmaßnahme erhöht sich die Dauer der Erzwingungshaft je nach Art der verletzten Maßnahme und der Schwere des Verstoßes auf 15 bis 30 Tage. Die Gesamtdauer der Erzwingungshaft darf jedoch 6 Monate nicht überschreiten.

IST JEDER, DER VON GEWALT HÖRT, SIE SIEHT ODER DAVON WEISS, VERPFLICHTET, DIES ZU MELDEN?

Es ist verpflichtend, jede Form von Gewalt den offiziellen Behörden oder Stellen zu melden.

Das Ministerium,

Polizeibeamte,

Der Staatsanwalt

können auch ohne Antrag der betroffenen Person von Amts wegen Schutzmaßnahmen für das Gewaltopfer beantragen.

RA AYLİN ESRA EREN & RA GİZEM GONCE

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