Eren & Gonce Hukuk Bürosu - Hukuki makaleler

Ausschlussfristen bei der Anfechtung der Vaterschaft

Gemäß Artikel 289 des türkischen Zivilgesetzbuches muss der Ehemann die Klage innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt einreichen, zu dem er von der Geburt sowie davon Kenntnis erlangt hat, dass er nicht der Vater ist oder dass die Mutter zum Zeitpunkt der Empfängnis Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann hatte. Das Kind muss die Klage spätestens innerhalb eines Jahres ab dem Datum seiner Volljährigkeit einreichen.

Zurück zum Blog