Eren & Gonce Hukuk Bürosu - Hukuki makaleler

Wird dem Vormund eine Vergütung gezahlt?

Gemäß Artikel 457 des türkischen Zivilgesetzbuches kann der Vormund verlangen, dass ihm aus dem Vermögen der unter Vormundschaft stehenden Person eine Vergütung gezahlt wird; falls dies nicht möglich ist, ist diese aus der Staatskasse zu decken. Die zu zahlende Vergütung wird für jede Rechnungsperiode von der Vormundschaftsbehörde unter Berücksichtigung des mit der Verwaltung verbundenen Aufwands und der Erträge des verwalteten Vermögens festgesetzt.

Zurück zum Blog