Was sind Testamente und Erbverträge?
Das Testament ist ein einseitiges, von Todes wegen wirkendes Rechtsgeschäft des Erblassers. Hier ist lediglich die Willenserklärung des Testierenden von Bedeutung; deren Gültigkeit hängt nicht von der Annahme durch eine Gegenpartei ab.
Der Erbvertrag ist, anders als das Testament, ein zweiseitiges Rechtsgeschäft von Todes wegen. Die daraus resultierende Rechtsfolge ist, dass der Vertrag nicht einseitig widerrufen werden kann.
Beim Testament kann der Testierende jederzeit frei von seinem Testament zurücktreten. Beim Erbvertrag hingegen ist die Testierfreiheit des daran gebundenen Erblassers eingeschränkt.