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WICHTIGE HINWEISE BEI EINER SCHEIDUNGSKLAGE WEGEN EHEBRUCHS

BEACHTENSPERTES BEI EINER SCHEIDUNGSKLAGE WEGEN EHEBRUCHS

Die im türkischen Zivilgesetzbuch geregelten Scheidungsgründe werden unterschiedlich klassifiziert. Zunächst werden Scheidungsgründe in besondere Scheidungsgründe und allgemeine Scheidungsgründe unterteilt. Die im türkischen Zivilgesetzbuch geregelten besonderen Scheidungsgründe sind: Ehebruch, Lebensgefahr, Misshandlung, herabwürdigendes Verhalten, Begehung einer Straftat, Führen eines ehrlosen Lebens, Verlassen, Geisteskrankheit.

Eine Scheidungsklage wegen Ehebruchs gilt gemäß Artikel 161 des türkischen Zivilgesetzbuches als besonderer Scheidungsgrund. Begeht einer der Ehegatten Ehebruch, kann der andere Ehegatte die Scheidungsklage einreichen. Das Klagerecht erlischt sechs Monate nach Kenntnisnahme des Scheidungsgrundes durch den klageberechtigten Ehegatten und in jedem Fall fünf Jahre nach der Tat. Wer den anderen verzeiht, hat kein Klagerecht. Der im Rahmen des türkischen Zivilgesetzbuches geregelte Ehebruch ist ein besonderer Scheidungsgrund, bei dem das Verschuldensprinzip Anwendung findet. Zunächst muss eine aus einer Eheschließung resultierende eheliche Lebensgemeinschaft bestehen. Mit der Eheschließung entstehen gegenseitige Verpflichtungen in der ehelichen Lebensgemeinschaft.

Diese sind: Das Glück der ehelichen Gemeinschaft gemeinsam zu sichern, für die Pflege, Erziehung und Überwachung der Kinder Sorge zu tragen, gemeinsam ein glückliches Leben zu führen und sich gegenseitig zu unterstützen.

Der Begriff Treue wird in unserer Rechtsordnung als eine aufrichtige, feste und starke Bindung definiert. Das grundlegende Ziel und das eigentlich Wichtige der Ehe sind die Verpflichtungen der Ehegatten zu treuem Verhalten gegenüber dem jeweils anderen. Mit der Eheschließung wird zwischen den Ehegatten auch die Verpflichtung zur sexuellen Treue begründet. Die Verletzung dieser sexuellen Treuepflicht innerhalb der ehelichen Gemeinschaft führt zu dem Recht des anderen Ehegatten, eine Scheidungsklage wegen Ehebruchs einzureichen. Ehebruch ist ein universeller Scheidungsgrund und die größte Beleidigung und Untreue gegenüber der ehelichen Gemeinschaft. Ehebruch, als einer der besonderen Scheidungsgründe, ist zugleich ein absoluter Scheidungsgrund. Stützt sich eine Scheidungsklage auf den Grund des Ehebruchs, führt der Nachweis der Existenz des Ehebruchs dazu, dass die Scheidung ausgesprochen wird, ohne die Auswirkungen auf die eheliche Lebensgemeinschaft prüfen zu müssen. Ein Punkt, der bei absoluten Scheidungsgründen ausdrücklich zu beachten ist, besteht darin, dass die eheliche Lebensgemeinschaft zerrüttet ist und den Parteien nach dem Ehebruch nicht mehr zugemutet werden kann, die eheliche Gemeinschaft fortzusetzen. Bei einer Scheidungsklage wegen Ehebruchs liegt das Verschuldensprinzip zugrunde. Für die Erhebung einer Scheidungsklage wegen Ehebruchs müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Die Ehevoraussetzung, die Voraussetzung des sexuellen Kontakts und die Verschuldensvoraussetzung. Bei einer Scheidungsklage wegen Ehebruchs muss in erster Linie ein rechtsgültiges Eheverhältnis bestehen. Dies findet beispielsweise keine Anwendung bei Verlobungszeiten, eheähnlichen Lebensgemeinschaften, religiösen Eheschließungen oder Beziehungen nach der Scheidung. Die Voraussetzung des sexuellen Kontakts wurde durch den Kassationsgerichtshof anhand von Beispielen erläutert. Damit eine Scheidungsklage wegen Ehebruchs erhoben werden kann, muss einer der Ehegatten bewusst und gewollt einen sexuellen Kontakt mit einer Person außerhalb der Ehe eingehen, unabhängig davon, ob es sich um das andere oder das gleiche Geschlecht handelt. Verhaltensweisen, die als Ehebruch gelten, werden in der Rechtsprechung und Praxis des Kassationsgerichtshofs wie folgt anerkannt: Jeder sexuelle Kontakt mit einer anderen Person wird als Ehebruch gewertet. Sexuelle Beziehungen mit heterosexuellen, bisexuellen, homosexuellen, schwulen, lesbischen, transsexuellen oder transvestitischen Personen werden ebenfalls als Ehebruch betrachtet. Unabhängig von der Art und Weise des sexuellen Kontakts wird jeder natürliche oder unnatürliche sexuelle Kontakt als Ehebruch anerkannt. Verhaltensweisen, die laut der beispielhaften Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs nicht als Ehebruch gelten, sind: Sexueller Kontakt mit Tieren, Leichen, sexuellen Objekten oder künstliche Befruchtung werden nicht als Ehebruch gewertet. Das Verschuldensprinzip ist bei Scheidungsklagen wegen Ehebruchs von Bedeutung. Damit eine Scheidungsklage wegen Ehebruchs erhoben werden kann, muss der Ehegatte, der den Ehebruch begangen hat, als schuldig befunden werden. Voraussetzung ist, dass der sexuelle Kontakt bewusst und gewollt stattgefunden hat. Eine Frau, die durch Gewalt, Verabreichung von Betäubungsmitteln oder während sie bewusstlos war vergewaltigt wurde, gilt nicht als schuldig. Im Falle einer Vergewaltigung kann keine Scheidungsklage wegen Ehebruchs eingereicht werden, da die Verschuldensvoraussetzung nicht gegeben ist. Der wichtigste Punkt bei einer Scheidungsklage wegen Ehebruchs ist die Beweisführung. Ehebruch kann in einer solchen Klage mit allen Beweismitteln nachgewiesen werden. Dieser Nachweis muss jedoch zweifelsfrei sein. In der ständigen Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs gilt es als Ehebruch, wenn einer der Ehegatten ohne zwingenden Grund mit einer Person des anderen Geschlechts, die kein naher Verwandter ist, im selben Hotelzimmer übernachtet. In einer weiteren Entscheidung des Kassationsgerichtshofs wird das alleinige Zusammenleben oder die Aufnahme einer Person des anderen Geschlechts, die kein naher Verwandter ist, in die gemeinsame Wohnung ohne zwingenden Grund grundsätzlich als Ehebruch bewertet. Eine bemerkenswerte Entscheidung des Kassationsgerichtshofs besagt, dass das Ertapptwerden mit einer anderen Person in der Wohnung, während der Ehegatte in der Nachtschicht arbeitet, als Verhalten gilt, das einen Ehebruch darstellt. Die Beweislast bei einer Scheidungsklage wegen Ehebruchs liegt beim Kläger. Aspekte, die bei der Beweisführung helfen können, sind wie folgt geregelt: Die Schwangerschaft einer Ehefrau, deren Ehemann sich im Ausland aufhält, die Schwangerschaft einer Ehefrau eines zeugungsunfähigen Mannes oder die Schwangerschaft einer Ehefrau eines vermissten Ehemannes sind Beweismittel. Zudem bildet die Ansteckung mit einer Geschlechtskrankheit eine Vermutung für den Ehebruch eines Ehegatten. Fotos werden bei Scheidungsklagen wegen Ehebruchs als Beweismittel für den Ehebruch anerkannt. Darüber hinaus dienen Hotelunterlagen, Briefe, Telefonprotokolle, Tonaufnahmen, Kameraaufnahmen, Social-Media-Beiträge, Zeugenaussagen und Schwangerschaftstests als Beweismittel in Scheidungsklagen wegen Ehebruchs.

Es gibt zwei Situationen, die zum Verlust des Rechts führen, eine Scheidungsklage wegen Ehebruchs einzureichen. Die erste ist die Ausschlussfrist und die zweite ist das Verzeihen. Das Klagerecht erlischt sechs Monate nach Kenntnisnahme des Scheidungsgrundes durch den klageberechtigten Ehemann oder die Ehefrau und in jedem Fall fünf Jahre nach der Tat. Wenn die Tat des Ehebruchs verziehen wurde, entfällt das Recht, eine Scheidungsklage auf diesen Grund zu stützen. Der Akt des Verzeihens ist an keine schriftliche Form gebunden. Das Verzeihen kann schriftlich, mündlich, stillschweigend oder ausdrücklich erfolgen.

Rechtsanwältin Gizem GONCE

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