Kurusıkıdan dönüşen silahlar ve cezalar — Av. Aylin Esra Eren — Eren & Gonce

Umgewandelte Schreckschusswaffen und Strafbarkeit bei Tötungen — Rechtsanwältin Aylin Esra Eren

Rechtsanwältin Aylin Esra Eren erläutert in sechs Fragen die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei der Umwandlung von Schreckschusswaffen, beim Führen und beim Einsatz zur Tötung. Dass eine Waffe ursprünglich als Schreckschusswaffe hergestellt wurde, beseitigt die Verantwortlichkeit nach der Umwandlung nicht.

Welche Strafe droht für die Umwandlung einer Schreckschusswaffe in eine Schusswaffe?

Besonders relevant ist die Änderung durch das am 21. November 2024 beschlossene und am 30. November 2024 veröffentlichte Gesetz Nr. 7533. Es regelt die technische Umwandlung von Schreckschusswaffen in Schusswaffen ausdrücklich und verschärft die Sanktionen.

Nach Artikel 12 des türkischen Gesetzes Nr. 6136 über Schusswaffen, Messer und andere Geräte gilt die technische Veränderung einer Schreckschusswaffe zu einer diesem Gesetz unterliegenden Schusswaffe als Herstellung außerhalb des gesetzlichen Rahmens des Gesetzes Nr. 5201.

Wer die Umwandlung vornimmt, muss grundsätzlich mit fünf bis zwölf Jahren Freiheitsstrafe und einer nach 500 bis 5.000 Tagessätzen bemessenen gerichtlichen Geldstrafe rechnen.

Sind Anzahl und Beschaffenheit der umgewandelten Waffen nicht als schwerwiegend einzustufen, sieht das Gesetz eine Herabsetzung um ein Drittel bis zur Hälfte vor. Die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls sind zu prüfen.

Welche Strafe droht beim Führen oder Besitz einer umgewandelten Waffe?

Die Verantwortlichkeit der Person, die die Waffe umwandelt, unterscheidet sich von derjenigen einer Person, die sie erwirbt, führt oder besitzt.

Nach Artikel 13 des Gesetzes Nr. 6136 können der rechtswidrige Erwerb, das Führen oder der Besitz einer von einer Schreckschusswaffe in eine Schusswaffe umgewandelten Waffe mit zwei bis vier Jahren Freiheitsstrafe und einer nach 100 bis 500 Tagessätzen bemessenen gerichtlichen Geldstrafe geahndet werden.

Auch wer die Waffe nicht selbst umgewandelt hat, kann daher wegen rechtswidrigen Führens oder Besitzes strafrechtlich verantwortlich sein.

Welche Strafe gilt, wenn mit einer umgewandelten Schreckschusswaffe ein Mensch getötet wird?

Dann geht es nicht mehr allein um einen Verstoß gegen das Waffenrecht, sondern um die vorsätzliche Tötung als einen der schwersten Eingriffe in das Recht auf Leben.

Nach Artikel 81 des türkischen Strafgesetzbuchs wird die vorsätzliche Tötung eines Menschen mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Liegt ein qualifizierender Umstand nach Artikel 82 vor, kann erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Beispiele sind eine geplante Tat; eine Tötung aus grausamer Gesinnung oder unter Zufügung von Qualen; eine Tat gegen Verwandte in auf- oder absteigender Linie, Ehegatten, frühere Ehegatten oder Geschwister; gegen eine Frau; gegen ein Kind oder eine körperlich oder geistig wehrlose Person; oder eine Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat oder zur Beseitigung ihrer Beweise.

Der Einsatz einer Schusswaffe allein genügt nicht für die Qualifikation nach Artikel 82. Ein gesetzlicher qualifizierender Umstand muss zusätzlich vorliegen.

Kann der Täter sowohl wegen des Waffendelikts als auch wegen der Tötung bestraft werden?

Je nach Einzelfall kann eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für mehrere Delikte entstehen.

Eine Person kann beispielsweise eine Schreckschusswaffe umgewandelt, diese unerlaubt geführt oder besessen und damit vorsätzlich einen Menschen getötet haben. Jede Handlung muss gesondert rechtlich eingeordnet werden.

Bei Umwandlung, Führen und Tötung sind die Tatbestandsmerkmale, die Beteiligung und die Konkurrenzregeln zu prüfen. Drei gesonderte Strafen fallen nicht in jedem Fall automatisch an.

Haftet die Person, die die Waffe umgewandelt hat, auch ohne Beteiligung an der Tötung?

Das hängt von ihrem Verhalten im konkreten Fall ab.

Allein die Umwandlung einer Waffe begründet keine Verantwortlichkeit für eine später damit begangene Tötung.

Kennt die Person jedoch den Tötungsplan, beschafft sie die Waffe zu diesem Zweck oder beteiligt sie sich an der Tat, kann nach den Beteiligungsvorschriften des türkischen Strafgesetzbuchs eine Verantwortlichkeit wegen Anstiftung oder Beihilfe entstehen.

Die bloße Herstellung der Waffe ist deshalb von einem wissentlichen und gewollten Beitrag zur Tötung zu unterscheiden.

Worauf kommt es bei Ermittlungen zu umgewandelten Schreckschusswaffen an?

Dass diese Waffen ursprünglich nicht zum Verschießen scharfer Munition hergestellt wurden, macht sie nicht ungefährlich. Ihre Umwandlung in Schusswaffen ist ein ernstes Problem für die öffentliche Sicherheit.

Wesentlich ist, wer die Waffe wann umgewandelt hat, an wen sie verkauft wurde, wer sie führte und bei welchen Ereignissen sie verwendet wurde.

Ballistische Untersuchungen, kriminaltechnische Gutachten, die technischen Veränderungen an der Waffe, Fingerabdrücke und weitere Beweise sind für die Aufklärung besonders wichtig.

Zurück zum Blog