Wer sind die Erben, die in die 1., 2. und 3. Erbordnung fallen?
Erben 1. Ordnung; dies sind die nächsten Verwandten des Erblassers, die Abkömmlinge in gerader Linie. Das heißt: Kinder, Enkel, Urenkel und deren Nachkommen.
Erben 2. Ordnung; diese bestehen aus Mutter und Vater des Erblassers sowie deren Abkömmlingen, also den Geschwistern, Nichten, Neffen und deren Kindern bzw. Enkeln des Verstorbenen.
Erben 3. Ordnung; diese bestehen aus den Großeltern des Erblassers sowie deren Abkömmlingen, also den Onkeln, Tanten des Verstorbenen und deren Nachkommen.