Eren & Gonce Hukuk Bürosu - Hukuki makaleler

Wer sind die Erben, die in die 1., 2. und 3. Erbordnung fallen?

Erben 1. Ordnung; dies sind die nächsten Verwandten des Erblassers, die Abkömmlinge in gerader Linie. Das heißt: Kinder, Enkel, Urenkel und deren Nachkommen.

Erben 2. Ordnung; diese bestehen aus Mutter und Vater des Erblassers sowie deren Abkömmlingen, also den Geschwistern, Nichten, Neffen und deren Kindern bzw. Enkeln des Verstorbenen.

Erben 3. Ordnung; diese bestehen aus den Großeltern des Erblassers sowie deren Abkömmlingen, also den Onkeln, Tanten des Verstorbenen und deren Nachkommen.



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