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Wie lange besteht die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern?

Gemäß Artikel 328 des türkischen Zivilgesetzbuches dauert die Unterhaltspflicht der Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes fort. Wenn das Kind volljährig ist, seine Ausbildung jedoch noch andauert, sind die Eltern verpflichtet, dem Kind im Rahmen des ihnen nach den Umständen Zumutbaren bis zum Abschluss der Ausbildung Unterhalt zu gewähren.

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