Ein Verstoß gegen die Covid-19-Maßnahmen ist eine Straftat.
Gemäß Artikel 195 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 wird eine Person, die sich nicht an die von den zuständigen Behörden getroffenen Maßnahmen zur Quarantäne eines Ortes hält, an dem sich eine Person befindet, die an einer der übertragbaren Krankheiten erkrankt ist oder an einer solchen verstorben ist, mit einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten bis zu 1 Jahr bestraft.