WORAUF IST BEI ANTRÄGEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG ZU ACHTEN?
WORAU IST BEI ANFORDERUNGEN VON SCHWERBEHINDERTEN ZU ACHTEN?
Öffentliche und private Arbeitgeber haben die Arbeitnehmer, zu deren Beschäftigung sie verpflichtet sind, innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Entstehung der Verpflichtung unter Angabe der Qualifikationen bei der zuständigen Provinzialdirektion der Arbeits- und Beschäftigungsagentur anzufordern. Bei diesen Anforderungen dürfen keine Bedingungen gestellt werden, die über die für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen hinausgehen und die Einstellung erschweren. Bei der Anforderung von Arbeitnehmern mit Schwerbehindertenstatus darf, sofern dies nicht durch die Art der Tätigkeit zwingend erforderlich ist, keine Obergrenze für den Grad der Behinderung festgelegt und keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Behinderungsarten vorgenommen werden.