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Was sind die Gründe, die eine Vormundschaft ausschließen?

Gemäß Artikel 418 des türkischen Zivilgesetzbuches können folgende Personen nicht zum Vormund bestellt werden;

* Entmündigte,
* Vom öffentlichen Dienst ausgeschlossene oder ein ehrloses Leben führende Personen,
* Personen, deren Interessen erheblich mit denen der unter Vormundschaft zu stellenden Person kollidieren oder zu denen ein feindliches Verhältnis besteht,
* Richter der zuständigen Vormundschaftsbehörden.

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