Yurt Dışında Boşananlar Dikkat! Yargıtay’dan Karekodlu Belge Kararı — Av. Gizem Gonce

Achtung bei Scheidungen im Ausland! Entscheidung des Kassationshofs zu QR-Code-Dokumenten

Rechtsanwältin Gizem Gonce kommentiert: „Eine Scheidung im Ausland genügt nicht; die Dokumente müssen auch die in Türkiye geltenden Verfahrensanforderungen erfüllen.“

Eine wichtige Gerichtsentscheidung zur Anerkennung ausländischer Scheidungsentscheidungen in Türkiye ist in den Fokus gerückt. Die Klage eines in Belgien geschiedenen Ehepaars auf Anerkennung seiner Scheidungsentscheidung in Türkiye wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die dem Gericht vorgelegten Dokumente mit QR-Code die gesetzlich vorgeschriebene Beglaubigungsanforderung nicht erfüllten. Die Entscheidung des örtlichen Gerichts wurde auch vom 2. Zivilsenat des Kassationshofs bestätigt.

Die Entscheidung hat erneut die Bedeutung der Dokumentenvorbereitung unterstrichen, insbesondere für türkische Staatsangehörige, die in europäischen Ländern leben und vor ausländischen Gerichten geschieden wurden.

Rechtsanwältin Gizem Gonce beantwortet Fragen

Frage 1: Was ist die zentrale Aussage dieser Entscheidung des Kassationshofs?

Rechtsanwältin Gizem Gonce: Die wichtigste Botschaft dieser Entscheidung lautet, dass es für eine im Ausland ergangene Scheidungsentscheidung möglicherweise nicht genügt, lediglich geschieden zu sein oder eine Kopie der Entscheidung vorzulegen, damit sie in Türkiye Rechtswirkungen entfaltet.

Wenn die Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung in Türkiye beantragt wird, müssen die im einschlägigen Recht vorgesehenen Verfahrens- und Dokumentenanforderungen erfüllt werden. In dem der Berichterstattung zugrunde liegenden Fall wurden die in Belgien ergangene Scheidungsentscheidung und der Rechtskraftvermerk als QR-Code-Dokumente eingereicht; das Gericht hielt sie nicht für ausreichend, weil sie die gesetzlich verlangte Beglaubigung nicht erfüllten. Die Abweisung wurde vom Kassationshof bestätigt.

Ich möchte besonders betonen: Diese Entscheidung darf nicht dahin ausgelegt werden, dass sämtliche Dokumente mit QR-Code unter allen Umständen ungültig sind. Es kommt darauf an, welche Behörde das Dokument ausgestellt hat, wie es verifiziert wurde, welchen Beglaubigungsanforderungen es unterliegt und welche Unterlagen im konkreten Verfahren eingereicht wurden.

Frage 2: Ist eine im Ausland geschiedene Person in Türkiye automatisch als geschieden anerkannt?

Rechtsanwältin Gizem Gonce: Wir können nicht sagen, dass dies in jedem Fall automatisch geschieht. Damit eine in einem ausländischen Staat ergangene Scheidungsentscheidung in das Personenstandsregister in Türkiye eingetragen und ihre Rechtswirkungen anerkannt werden, muss das einschlägige gesetzliche Verfahren eingehalten werden.

Nach türkischem Recht kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bei Gericht die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsentscheidung beantragt werden. Außerdem ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine verwaltungsrechtliche Eintragung ausländischer Gerichtsentscheidungen in das Personenstandsregister möglich. Welche Methode angewendet werden kann, muss nach der Art der Entscheidung und den Umständen des konkreten Falls beurteilt werden.

Deshalb empfehle ich unseren im Ausland geschiedenen Staatsangehörigen, zu prüfen, ob ihre Personenstandsdaten in Türkiye aktuell sind.

Frage 3: Worin besteht der Unterschied zwischen Anerkennung und Vollstreckbarerklärung?

Rechtsanwältin Gizem Gonce: Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt, doch es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen ihnen.

Die Anerkennung betrifft die Wirkung einer ausländischen Gerichtsentscheidung als rechtskräftiges Urteil oder als abschließendes Beweismittel in Türkiye. Die Anerkennung einer Scheidungsentscheidung ist wichtig dafür, dass die Person auch in Türkiye als geschieden gilt.

Die Vollstreckbarerklärung macht eine ausländische Gerichtsentscheidung hingegen in Türkiye vollstreckbar. Wenn beispielsweise in einer ausländischen Gerichtsentscheidung enthaltene Leistungen wie Unterhalt oder Schadensersatz in Türkiye vollstreckt werden sollen, können die Voraussetzungen für eine Vollstreckbarerklärung relevant werden.

Diese Unterscheidung ist im Rahmen der Artikel 50 und 58 des Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privatrecht und das internationale Zivilverfahrensrecht zu beurteilen. Es sollte nicht angenommen werden, dass bei jeder ausländischen Scheidungsentscheidung zwingend dasselbe Verfahren anzuwenden ist.

Frage 4: Warum kann ein Dokument mit QR-Code oder elektronischer Signatur als unzureichend angesehen werden?

Rechtsanwältin Gizem Gonce: Dass ein elektronisch erstelltes Dokument überprüfbar ist, bedeutet nicht dasselbe wie die Erfüllung sämtlicher Verfahrensanforderungen, die für die Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung in Türkiye erforderlich sind.

Artikel 53 des Gesetzes Nr. 5718 regelt die Dokumentenanforderungen für das ordnungsgemäß beglaubigte Original oder eine beglaubigte Abschrift der ausländischen Gerichtsentscheidung sowie für deren beglaubigte Übersetzung. Im konkreten Fall vertrat das Gericht die Auffassung, dass die eingereichten Dokumente mit QR-Code diese Anforderungen nicht erfüllten.

Daher sollten unsere Staatsangehörigen bei einem Verfahren nicht allein darauf vertrauen, dass sich auf den Dokumenten ein QR-Code befindet. Vorab ist zu prüfen, welche rechtliche Eigenschaft das Dokument hat und ob es die erforderlichen Beglaubigungen aufweist.

Gleichzeitig wäre es auch nicht zutreffend, alle elektronischen Dokumente als ungültig zu bezeichnen. Die Art der Ausstellung und Verifizierung jedes Dokuments ist nach den jeweiligen Umständen zu beurteilen.

Frage 5: Welche Unterlagen sollte eine im Ausland geschiedene Person für die Anerkennung in Türkiye vorbereiten?

Rechtsanwältin Gizem Gonce: Im Allgemeinen kommen folgende Unterlagen in Betracht:

Das ordnungsgemäß beglaubigte Original oder eine beglaubigte Abschrift der vom ausländischen Gericht erlassenen Scheidungsentscheidung.

Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Entscheidung rechtskräftig geworden ist, oder ein Rechtskraftvermerk.

Eine ordnungsgemäß beglaubigte türkische Übersetzung der Entscheidung und der erforderlichen Anlagen.

Die Identitäts- und Personenstandsdaten der Parteien.

Wenn das Verfahren durch einen Bevollmächtigten geführt wird, eine ordnungsgemäß ausgestellte Vollmacht und weitere erforderliche Unterlagen.

Je nach dem Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde, und den internationalen Vereinbarungen zwischen Türkiye und diesem Land kann eine Apostille oder ein anderes Beglaubigungsverfahren erforderlich sein. Deshalb wäre es nicht zutreffend, von einer einheitlichen Dokumentenliste für jeden Fall zu sprechen.

Vor der Antragstellung ist zu prüfen, ob die Unterlagen sowohl den Anforderungen des Ausstellungslandes als auch den einschlägigen Rechtsvorschriften in Türkiye entsprechen.

Frage 6: Müssen im Ausland geschiedene Personen zwingend in Türkiye klagen?

Rechtsanwältin Gizem Gonce: Nein. Wir können nicht sagen, dass in jedem Fall zwingend eine Klage vor Gericht erhoben werden muss.

Wenn die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, ist die verwaltungsrechtliche Eintragung bestimmter ausländischer Scheidungsentscheidungen in das Personenstandsregister möglich. Dafür müssen die in der einschlägigen Regelung genannten Voraussetzungen vorliegen.

Sind die Voraussetzungen für eine verwaltungsrechtliche Eintragung nicht erfüllt oder ist aufgrund der Art der Entscheidung ein gerichtliches Anerkennungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahren erforderlich, kann ein Antrag bei Gericht in Betracht kommen.

Entscheidend ist hier, von Anfang an festzustellen, welcher Weg im konkreten Fall offensteht. Die Wahl des falschen Antragswegs kann Zeitverlust und zusätzliche Kosten verursachen.

Frage 7: Welche Probleme können auftreten, wenn in Türkiye keine Anerkennung erfolgt?

Rechtsanwältin Gizem Gonce: Wenn eine im Ausland geschiedene Person im Personenstandsregister in Türkiye weiterhin als verheiratet geführt wird, kann dies insbesondere dann zu erheblichen Problemen führen, wenn sie erneut heiraten möchte.

Je nach den Umständen des konkreten Falls können außerdem Probleme im Zusammenhang mit Erbschaft, Personenstandseinträgen und anderen Rechtsgeschäften auftreten, die davon abhängen, dass die Scheidung rechtskräftig geworden ist.

Wird eine ausländische Scheidungsentscheidung in Türkiye anerkannt, ist ihre Rechtskraftwirkung grundsätzlich mit dem Datum verknüpft, an dem die ausländische Entscheidung rechtskräftig wurde. Welche Wirkungen die Entscheidung in Türkiye entfaltet, muss jedoch auch nach ihrem Inhalt und den einschlägigen Rechtsvorschriften beurteilt werden.

Frage 8: Was empfehlen Sie unseren Staatsangehörigen angesichts dieser Entscheidung?

Rechtsanwältin Gizem Gonce: Zunächst empfehle ich unseren Staatsangehörigen, die im Ausland eine Scheidungsentscheidung erhalten, die Regelung ihres Rechtsstatus in Türkiye ebenfalls nicht aufzuschieben.

Gemeinsam ist zu beurteilen, ob die Entscheidung rechtskräftig geworden ist, ob das Dokument die erforderlichen Beglaubigungen trägt, ob die Übersetzung ordnungsgemäß angefertigt wurde und ob eine verwaltungsrechtliche Eintragung möglich ist.

Insbesondere wenn Sie in mehreren Ländern rechtliche Schritte durchführen müssen, sollten Sie nicht nur auf den Inhalt des Dokuments achten, sondern auch darauf, unter welchen Voraussetzungen es im anderen Land anerkannt wird.

Im Recht ist es ebenso wichtig, das richtige Verfahren einzuhalten wie das richtige Ergebnis zu erreichen. Werden Dokumentenmängel von Anfang an festgestellt, kann dies unseren Staatsangehörigen unnötigen Zeit- und Kostenaufwand ersparen.

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