Mediationshonorar berechnen 2026

Berechnen Sie nach dem Tarif 2026 das gestaffelte Einigungshonorar oder den Stundentarif nach Parteien- und Mediatorenzahl.

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Bei Einigung den unmittelbaren Gesamtbetrag eingeben. Bei Räumung die Monatsmiete, bei Mietfestsetzung die monatliche Differenz. Im Stundenmodus volle abrechenbare Stunden und Parteienzahl verwenden. Sondertarif für Serienfälle nicht enthalten.

Methode und Umfang

Geldmodus: Stufen aus Teil II nacheinander anwenden; bei mehreren Mediatoren die besonderen Sätze nutzen, die Summe nicht nochmals mit deren Zahl multiplizieren. Allgemeines Einigungsminimum 9.000 TL; Handel/Miteigentumsaufhebung 13.000 TL. Räumungsbasis sechs Monatsmieten; Mietfestsetzung zwölf monatliche Differenzen. Im Stundenmodus bei zwei Parteien den Pro-Person-Satz verdoppeln; ab drei Parteien gilt bereits der Gruppenbetrag. Teil-I-Honorar fällt je Mediator gesondert an. Bei Einigung in verpflichtender Mediation gilt zusätzlich das zweistündige Minimum aus Teil I, je Mediator. Die Auswahl bestimmt nicht, ob gesetzlich eine Pflichtmediation vorliegt.

Serienfälle sind ausgeschlossen. Der Stundenmodus rechnet Teil I; keine automatische Rundung tatsächlicher Gesprächsdauer, Anspruchsprüfung oder Kostenverteilung zwischen Staatskasse und Parteien bei verpflichtender Mediation. Maßgeblich ist der Tarif bei Verfahrensende. Höhere wirksame Honorarvereinbarungen, Umsatzsteuer/Steuerabzug, gesondertes Anwaltshonorar und Auslagen werden nicht berechnet. Richtige Honorargrundlage statt automatisch des gesamten Vermögenswerts eingeben.

Quellen

Quellen geprüft: 3. November 2026