Mutterschaftsurlaub — Regelung 2026

Regelfall nach Arbeitsgesetz 74 / Gesetz 7578 bei Geburt ab 1. Mai 2026. Beginn 8 Wochen vor Termin (10 bei Mehrlingen); nach Geburt 16 Wochen. Mit ärztlicher Zustimmung Arbeit bis zwei Wochen vor Geburt möglich. Bestätigte übertragbare ungenutzte vorgeburtliche Tage eingeben; Frühgeburt und Arbeitstage nicht doppelt erfassen. Keine automatische Übertragungsprüfung. Letzter Urlaubstag und nächster Kalendertag; tatsächlicher Schichtbeginn separat. Übergangsregeln, medizinische Verlängerung, unbezahlter Urlaub und SGK-Leistung ausgeschlossen.

Berechnung im Browser. Eingegebene Daten werden nicht an einen Server gesendet. Quellen geprüft: 3. November 2026.

Quelle

7578 / 4857 m.74 — kamu kurumu uygulama duyurusu

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