Erbteil berechnen
Geben Sie die hinterbliebenen Angehörigen ein und sehen Sie den gesetzlichen Erbteil und den Pflichtteil jedes Erben nach dem türkischen Zivilgesetzbuch.
Quelle geprüft: 1. November 2026 · türk. ZGB Art. 495–499, 501, 506
Ergebnis
Annahmen
- Kein Erbe hat die Erbschaft ausgeschlagen, wurde enterbt oder hat verzichtet.
- Adoptierte Kinder und nichteheliche Kinder mit festgestellter Abstammung erhalten denselben Anteil wie andere Kinder (Art. 498, 500).
- Kinder vorverstorbener Enkel, Kinder vorverstorbener Geschwister und die Aufteilung im Stamm der Großeltern werden nicht berechnet.
- Der güterrechtliche Anspruch des Ehegatten wird vor der Erbteilung abgezogen; das Werkzeug berechnet ihn nicht.
- Das Ergebnis dient nur der Information; lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.
Quelle: Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721 (mevzuat.gov.tr, Türkisch)
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