Mietfestsetzungsklage: 20 Fragen und Antworten

Herausgegeben von: Eren & Gonce Hukuk Danışmanlık · Redaktionelle Bearbeitung:

Juristisches Redaktionsteam: Rechtsanwältin Aylin Esra Eren · Rechtsanwältin Gizem Gonce

Fragen und Antworten · 14.10.2026

Mit einer Mietfestsetzungsklage können Vermieter oder Mieter die rechtmäßige Festsetzung der bestehenden Miete verlangen. Häufige Fragen betreffen Erhöhungsraten, die fünfjährige Mietdauer, Vergleichsmieten, die Mediationspflicht und den Zeitpunkt der Klageerhebung.

1. Was ist eine Mietfestsetzungsklage?

In diesem Verfahren setzt das Gericht die Miete für Wohnräume oder überdachte Geschäftsräume fest. Wesentliche Rechtsgrundlage ist Artikel 344 des türkischen Obligationengesetzbuchs. Die Klage steht nicht nur Vermietern, sondern auch Mietern mit einem rechtlichen Interesse offen. Das Gericht bestimmt die Miete anhand der anwendbaren Kriterien.

2. Kann ein Vermieter jederzeit eine Mietfestsetzungsklage erheben?

Ein Vermieter kann bei bestehendem rechtlichem Interesse eine Festsetzung der Miete verlangen. Der Klagezeitpunkt ist jedoch dafür maßgeblich, ab welcher Mietperiode die verlangte Miete gelten kann. Soll sie bereits ab Beginn einer neuen Mietperiode gelten, sind insbesondere die Fristen und Mitteilungsvoraussetzungen des Artikels 345 des türkischen Obligationengesetzbuchs einzuhalten.

3. Wann sollte eine Mietfestsetzungsklage erhoben werden?

Die Klage kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben werden. Soll die gerichtlich festgesetzte Miete ab Beginn einer neuen Mietperiode gelten, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen.

Wird die Klage spätestens 30 Tage vor Beginn der neuen Mietperiode erhoben, kann die Festsetzung für diese Periode verlangt werden.

Wird dem Mieter innerhalb dieser Frist schriftlich eine Mieterhöhung angekündigt, kann auch eine bis zum Ende der neuen Mietperiode erhobene Klage unter den entsprechenden Voraussetzungen ab deren Beginn Wirkung entfalten.

Auch eine Vertragsklausel über eine Erhöhung in der neuen Mietperiode ist von Bedeutung.

Im Einzelfall sind der Mietbeginn und der Inhalt der einschlägigen Vertragsklauseln gemeinsam zu prüfen.

4. Ist eine Mietfestsetzungsklage vor Ablauf von fünf Jahren möglich?

Ja. Der Ablauf von fünf Jahren ist keine allgemeine Voraussetzung für die Erhebung einer Mietfestsetzungsklage. Vor Ablauf dieser Zeit sind die gesetzlichen Erhöhungsgrenzen und Vertragsbestimmungen wichtig. Nach fünf Jahren kann eine andere Beurteilung anhand von Vergleichsmieten, Zustand der Immobilie und Billigkeit erfolgen.

5. Darf der Vermieter die Miete nach fünf Jahren beliebig erhöhen?

Nein. Der Ablauf von fünf Jahren berechtigt den Vermieter nicht dazu, die Miete einseitig beliebig festzusetzen. Einigen sich die Parteien nicht, kann das Gericht die Miete nach Artikel 344 des türkischen Obligationengesetzbuchs bestimmen. Dabei berücksichtigt es die Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex auf Grundlage der Zwölfmonatsdurchschnitte, den Zustand der Mietsache und Vergleichsmieten.

6. Wie wird die Fünfjahresfrist berechnet?

Maßgeblich sind der Beginn des Mietvertrags und die Mietperioden. Wie sich eine Verlängerung, Erneuerung oder ein neuer Vertrag zwischen den Parteien auswirkt, ist im Einzelfall zu prüfen. Der Zeitpunkt des Ablaufs von fünf Jahren ist dafür wichtig, für welche Periode die Mietfestsetzung verlangt werden kann.

7. Kann der Vermieter die Miete einseitig erhöhen?

Der Vermieter kann die Miete nicht in jedem Fall durch eine Mitteilung oder Nachricht auf einen beliebigen Betrag anheben. Mieterhöhungen unterliegen Artikel 344 des türkischen Obligationengesetzbuchs. Vor Ablauf von fünf Jahren sind bei Wohnräumen und überdachten Geschäftsräumen die einschlägigen gesetzlichen Grenzen einzuhalten. Bei fehlender Einigung ist unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Mietfestsetzungsklage möglich.

8. Gilt die Grenze von 25 Prozent für Wohnungsmieterhöhungen noch?

Nein. Die vorübergehende Grenze von 25 Prozent galt für bis zum 1. Juli 2024 erneuerte Wohnungsmietperioden. Diese Sonderbegrenzung ist ausgelaufen. Nach den allgemeinen Regeln darf die Erhöhung bei Verlängerungen vor Ablauf von fünf Jahren grundsätzlich die Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex auf Grundlage der Zwölfmonatsdurchschnitte des vorangegangenen Mietjahres nicht übersteigen. Für eine Mietfestsetzung nach fünf Jahren gelten besondere gesetzliche Kriterien.

9. Wie bestimmt das Gericht die Miete?

Das Gericht berücksichtigt die Vertragsbestimmungen und die einschlägigen gesetzlichen Kriterien. Nach Ablauf von fünf Jahren oder bei der Festsetzung für spätere Mietjahre gewinnen Vergleichsmieten, Eigenschaften und Zustand der Mietsache sowie Billigkeit an Bedeutung. Ein Sachverständigengutachten kann eingeholt werden; Lage, Größe, Alter, Art der Immobilie und Mieten vergleichbarer Objekte werden untersucht.

10. Was ist eine Vergleichsmiete und wie wird sie ermittelt?

Vergleichsmieten sind die Mietwerte ähnlicher Immobilien in der betreffenden Gegend. Das Gericht kann Stadtteil, Verkehrsanbindung, Fläche, Nutzungszweck, Gebäudemerkmale und Vertragsbedingungen berücksichtigen. Die Vergleichsobjekte müssen tatsächlich vergleichbar sein. Allein im Internet inserierte Mieten belegen nicht zuverlässig die tatsächlich vereinbarten Mietbeträge.

11. Ist ein Sachverständigengutachten bei der Mietfestsetzung wichtig?

Ja. Insbesondere bei der Beurteilung des Vergleichsmietwerts und der Eigenschaften der Immobilie gehört das Sachverständigengutachten zu den wichtigen Beweismitteln. Das Gericht muss es jedoch nicht ungeprüft übernehmen. Die Parteien können fristgerecht Einwendungen erheben und etwa eine unvollständige Untersuchung, ungeeignete Vergleichsobjekte oder Rechenfehler geltend machen.

12. Ist vor einer Mietfestsetzungsklage ein Mediationsverfahren vorgeschrieben?

Ja. Vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen ist bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen eine vorherige obligatorische Mediation Prozessvoraussetzung. Mietfestsetzungsansprüche fallen grundsätzlich darunter. Kommt keine Einigung zustande, wird ein Abschlussprotokoll erstellt; bei Vorliegen der Voraussetzungen kann anschließend Klage erhoben werden.

13. Wie lange dauert eine Mietfestsetzungsklage?

Die Dauer hängt von der Arbeitsbelastung des Gerichts, der Begutachtung, der Beweiserhebung und den Einwendungen der Parteien ab. Eine feste Abschlussdauer lässt sich deshalb nicht für jeden Fall angeben. Insbesondere eine Immobilienbewertung und die Ermittlung von Vergleichsmieten können das Verfahren verlängern.

14. Kann der Mieter während des Verfahrens weiterhin die bisherige Miete zahlen?

Die Klageerhebung ändert für sich genommen nicht automatisch die zu zahlende Miete. Maßgeblich ist, ab welchem Zeitpunkt die gerichtliche Festsetzung gilt. Eine zu geringe Zahlung oder Verletzung der Zahlungspflicht kann weitere Streitigkeiten auslösen. Deshalb sind der bestehende Vertrag, Vereinbarungen der Parteien und die Rechtslage während des Verfahrens gemeinsam zu beurteilen.

15. Kann die gerichtlich festgesetzte neue Miete rückwirkend gelten?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Sind die Klage- und schriftlichen Mitteilungsvoraussetzungen des Artikels 345 des türkischen Obligationengesetzbuchs erfüllt, kann die festgesetzte Miete ab Beginn der betreffenden neuen Mietperiode gelten. Diese Wirkung tritt nicht in jedem Verfahren automatisch ein. Klagezeitpunkt, Mitteilungsdatum, Vertragsbestimmungen und Klageantrag sind zu prüfen.

16. Können nach der Mietfestsetzung Mietdifferenzen für frühere Zeiträume verlangt werden?

Gilt die neu festgesetzte Miete ab der betreffenden Periode, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Differenz zwischen den früheren Zahlungen und dem festgesetzten Betrag entstehen. Die erfassten Zeiträume, der Wirkungsbeginn der Entscheidung und die Voraussetzungen der Forderung sind gesondert zu prüfen. Auch für Zinsen und Verjährung sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich.

17. Kann auch ein Mieter eine Mietfestsetzungsklage erheben?

Ja. Auch ein Mieter mit einem rechtlichen Interesse kann die gerichtliche Festsetzung der Miete verlangen. Dies kommt etwa in Betracht, wenn sich die Parteien über die Miethöhe nicht einigen und eine rechtliche Festsetzung erforderlich ist. Der Erfolg richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Kriterien und den Beweisen.

18. Wie unterscheiden sich Mietfestsetzungs- und Mietanpassungsklagen?

Bei der Mietfestsetzung wird die Miete nach den Artikeln 344 und 345 des türkischen Obligationengesetzbuchs bestimmt. Eine Mietanpassung nach Artikel 138 kommt in Betracht, wenn nach Vertragsschluss eingetretene außergewöhnliche Umstände die Fortführung zu den bisherigen Bedingungen mit Treu und Glauben unvereinbar machen. Voraussetzungen, Beweislast und Rechtsfolgen der beiden Klagearten unterscheiden sich.

19. Führt eine Mietfestsetzungsklage zur Räumung durch den Mieter?

Nein. Die Klage auf Festsetzung der Miete führt für sich genommen nicht zur Räumung. Dafür bedarf es eines gesonderten gesetzlichen Räumungsgrundes und des entsprechenden Verfahrens. Mietfestsetzung und Räumung sind unterschiedliche rechtliche Ansprüche.

20. Kann eine Entscheidung über die Mietfestsetzung angefochten werden?

Ja. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist eine Berufung (istinaf) möglich; bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen kommt auch eine Revision (temyiz) in Betracht. Die Frist richtet sich nach Entscheidungsart, Zustellungsdatum und den anwendbaren Verfahrensvorschriften. Da Fristversäumnisse Rechtsverluste verursachen können, sollte die Entscheidung nach ihrer Zustellung rechtlich geprüft werden.

Wichtige Hinweise vor einer Mietfestsetzungsklage

Bestimmen Sie Mietbeginn und Verlängerungsperiode zutreffend.

Prüfen Sie, ob die Fünfjahresfrist abgelaufen ist.

Belegen Sie Vergleichsmieten durch tatsächlich vergleichbare Daten.

Erfüllen Sie die vorgeschriebene Mediationsvoraussetzung vor Klageerhebung.

Soll die Miete ab Beginn der neuen Mietperiode gelten, prüfen Sie die Fristen und Mitteilungsvoraussetzungen des Artikels 345 des türkischen Obligationengesetzbuchs.

Verwechseln Sie eine Mietfestsetzungsklage nicht mit einer Räumungsklage.