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Klage auf Namensänderung

Gemäß Artikel 27 des türkischen Zivilgesetzbuches kann eine Namensänderung nur aus triftigen Gründen beim Richter beantragt werden. Die Namensänderung wird im Personenstandsregister eingetragen und veröffentlicht. Durch die Namensänderung ändert sich der Personenstand nicht. Wer durch die Namensänderung einen Schaden erleidet, kann innerhalb eines Jahres ab Kenntnisnahme eine Klage auf Aufhebung des Änderungsbeschlusses erheben.

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