Klage auf Namensschutz
Gemäß Artikel 26 des türkischen Zivilgesetzbuches kann eine Person, deren Namensrecht streitig ist, die Feststellung ihres Rechts gerichtlich geltend machen. Eine Person, deren Name unrechtmäßig verwendet wird, kann die Unterlassung dieser Handlung verlangen; ist derjenige, der den Namen unrechtmäßig verwendet, schuldhaft, so kann zudem Ersatz für den materiellen Schaden sowie bei entsprechender Art der Rechtsverletzung eine Entschädigung für den immateriellen Schaden gefordert werden.