Scheidungsklage wegen Geisteskrankheit
Gemäß Artikel 165 des türkischen Zivilgesetzbuches kann der Ehegatte, dem das gemeinsame Leben aufgrund der Geisteskrankheit des anderen Ehegatten unzumutbar geworden ist, die Scheidung einreichen, sofern durch ein amtliches ärztliches Attest bescheinigt wird, dass keine Aussicht auf Heilung der Krankheit besteht.