Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Gemäß Artikel 166/3 des türkischen Zivilgesetzbuches gilt die Ehe als zerrüttet, wenn sie mindestens ein Jahr gedauert hat und die Ehegatten gemeinsam einen Antrag stellen oder ein Ehegatte der Klage des anderen zustimmt. Damit in diesem Fall auf Scheidung erkannt werden kann, ist es erforderlich, dass der Richter die Parteien persönlich anhört, sich davon überzeugt, dass ihr Wille frei erklärt wurde, und die von den Parteien akzeptierte Regelung zu den finanziellen Folgen der Scheidung sowie zum Verbleib der Kinder für angemessen erachtet. Der Richter kann unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien und der Kinder die ihm notwendig erscheinenden Änderungen an dieser Vereinbarung vornehmen. Werden diese Änderungen auch von den Parteien akzeptiert, wird die Scheidung ausgesprochen.