Was bedeutet Urteilsfähigkeit?
Gemäß Artikel 13 des türkischen Zivilgesetzbuches ist jeder, der nicht wegen Minderjährigkeit oder aufgrund von Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunkenheit oder ähnlichen Gründen unfähig ist, vernunftgemäß zu handeln, urteilsfähig.