Eren & Gonce Hukuk Bürosu - Hukuki makaleler

Trennung auf Zeit

Gemäß Artikel 197 des türkischen Zivilgesetzbuches:

* Einer der Ehegatten hat das Recht, getrennt zu leben, solange die eigene Persönlichkeit, die wirtschaftliche Sicherheit oder der Familienfrieden durch das gemeinsame Zusammenleben ernsthaft gefährdet sind.

* Wenn die Unterbrechung des gemeinsamen Zusammenlebens auf einem berechtigten Grund beruht, trifft der Richter auf Verlangen eines der Ehegatten Maßnahmen bezüglich des finanziellen Beitrags, den der eine dem anderen leistet, der Nutzung der Wohnung und des Hausrats sowie der Verwaltung des Vermögens der Ehegatten.

Zurück zum Blog