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Klage auf Geschlechtsumwandlung

Gemäß Artikel 40 des türkischen Zivilgesetzbuches kann eine Person, die ihr Geschlecht ändern möchte, persönlich beim Gericht einen Antrag auf Genehmigung der Geschlechtsumwandlung stellen. Die Erteilung der Genehmigung setzt jedoch voraus, dass der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht verheiratet ist, transsexuell ist und die medizinische Notwendigkeit der Geschlechtsumwandlung für seine psychische Gesundheit durch ein offizielles ärztliches Attest eines Ausbildungs- und Forschungskrankenhauses nachweist. Sobald die Durchführung einer dem Zweck und den medizinischen Methoden entsprechenden Geschlechtsumwandlungsoperation durch ein offizielles ärztliches Attest bestätigt wurde, ordnet das Gericht die entsprechenden Änderungen im Personenstandsregister an.

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