Kindeswohl
BEI EINER SCHEIDUNG; WIRD DAS SORGERECHT FÜR EIN MÄDCHEN DER MUTTER UND FÜR EINEN JUNGEN DEM VATER ÜBERTRAGEN? Bei der Übertragung des Sorgerechts ist nicht das „GESCHLECHT“ des Kindes, sondern das „KINDESWOHL“ ausschlaggebend.