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Kindeswohl

BEI EINER SCHEIDUNG; WIRD DAS SORGERECHT FÜR EIN MÄDCHEN DER MUTTER UND FÜR EINEN JUNGEN DEM VATER ÜBERTRAGEN? Bei der Übertragung des Sorgerechts ist nicht das „GESCHLECHT“ des Kindes, sondern das „KINDESWOHL“ ausschlaggebend.

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