Recht auf Vereinsgründung 13. November 2025 Gemäß Artikel 57 des türkischen Zivilgesetzbuches hat jeder das Recht, ohne vorherige Genehmigung einen Verein zu gründen. Die Vereinsgründer müssen über volle Handlungsfähigkeit verfügen. Teilen Teilen Link Teilen schließen Link kopieren Zurück zum Blog