Was bedeutet Volljährigkeit?
Gemäß Artikel 11 des türkischen Zivilgesetzbuches beginnt die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Eheschließung macht eine Person volljährig. Gemäß Artikel 12 des türkischen Zivilgesetzbuches kann ein Minderjähriger, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, auf eigenen Wunsch und mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters durch das Gericht für volljährig erklärt werden.