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Welche Voraussetzungen gelten für die Adoption durch Ehepaare?

Gemäß Artikel 306 des türkischen Zivilgesetzbuches gilt:

* Ehegatten können nur gemeinsam ein Kind adoptieren.
* Nicht verheiratete Personen können nicht gemeinsam ein Kind adoptieren.
* Die Ehegatten müssen seit mindestens 5 Jahren verheiratet sein oder das 30. Lebensjahr vollendet haben.
* Ein Ehegatte kann das Kind des anderen adoptieren, sofern sie seit mindestens 2 Jahren verheiratet sind oder er selbst das 30. Lebensjahr vollendet hat.

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