Welche Voraussetzungen gelten für die Adoption durch Ehepaare?
Gemäß Artikel 306 des türkischen Zivilgesetzbuches gilt:
* Ehegatten können nur gemeinsam ein Kind adoptieren.
* Nicht verheiratete Personen können nicht gemeinsam ein Kind adoptieren.
* Die Ehegatten müssen seit mindestens 5 Jahren verheiratet sein oder das 30. Lebensjahr vollendet haben.
* Ein Ehegatte kann das Kind des anderen adoptieren, sofern sie seit mindestens 2 Jahren verheiratet sind oder er selbst das 30. Lebensjahr vollendet hat.
* Ehegatten können nur gemeinsam ein Kind adoptieren.
* Nicht verheiratete Personen können nicht gemeinsam ein Kind adoptieren.
* Die Ehegatten müssen seit mindestens 5 Jahren verheiratet sein oder das 30. Lebensjahr vollendet haben.
* Ein Ehegatte kann das Kind des anderen adoptieren, sofern sie seit mindestens 2 Jahren verheiratet sind oder er selbst das 30. Lebensjahr vollendet hat.