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Der Nachname der Frau bei Eheschließung

Gemäß Artikel 187 des türkischen Zivilgesetzbuches nimmt die Frau mit der Eheschließung den Nachnamen ihres Ehemannes an. Sie kann jedoch durch einen schriftlichen Antrag beim Standesbeamten oder später beim Standesamt ihren Geburtsnamen vor dem Nachnamen ihres Ehemannes führen. Eine Frau, die bereits zwei Nachnamen führt, kann dieses Recht nur für einen Nachnamen in Anspruch nehmen.  

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