Scheidungsklage wegen Zerrüttung der Ehe
Gemäß Artikel 166 des türkischen Zivilgesetzbuches kann jeder der Ehegatten die Scheidung einreichen, wenn die eheliche Gemeinschaft so tiefgreifend zerrüttet ist, dass von ihnen die Fortsetzung des gemeinsamen Lebens nicht mehr erwartet werden kann. Ist das Verschulden des Klägers schwerwiegender, so hat der Beklagte das Recht, der Klage zu widersprechen. Wenn dieser Widerspruch jedoch einen Rechtsmissbrauch darstellt und für den Beklagten sowie die Kinder kein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung der ehelichen Gemeinschaft mehr besteht, kann die Scheidung ausgesprochen werden.