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Was ist die Handlungsfähigkeit?

Gemäß Artikel 9 des türkischen Zivilgesetzbuches kann jede Person, die handlungsfähig ist, durch ihre eigenen Handlungen Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen. Jede volljährige Person, die urteilsfähig und nicht unter Betreuung gestellt ist, besitzt die Handlungsfähigkeit.   

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