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Wie lange ist die Schutzdauer bei geistigen Eigentumsrechten?

Die Schutzfrist für Urheberrechte endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Bei verwandten Schutzrechten beträgt sie 70 Jahre ab der Veröffentlichung des Werkes.
Ist der Urheber eine juristische Person, beträgt die Schutzfrist 70 Jahre ab der Veröffentlichung beziehungsweise der Wahrnehmbarmachung des Werkes.



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