Was sind die territorialen Grenzen des Schutzes bei geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten?
Der SCHUTZ bei geistigen Eigentumsrechten ist WELTWEIT.
Beansprucht der Urheber in einem anderen Land Schutz, so genießt er im Rahmen internationaler Abkommen den Schutz, den die Gesetzgebung des jeweiligen Landes bietet, OHNE DASS EINE REGISTRIERUNG ERFORDERLICH IST.
Bei gewerblichen Schutzrechten (Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster) ist der SCHUTZ TERRITORIAL BEGRENZT UND DIE REGISTRIERUNG IST MASSGEBLICH. Der Schutz gilt in den Ländern, in denen eine Registrierung erfolgt ist.