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Ermessensspielraum des Richters

Gemäß Artikel 4 des türkischen Zivilgesetzbuches entscheidet der Richter in Fällen, in denen das Gesetz ein Ermessen einräumt oder die Berücksichtigung der Umstände oder berechtigter Gründe vorschreibt, nach Recht und Billigkeit.

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