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Anwendung und Quellen des Rechts

Das Gesetz findet auf alle Angelegenheiten Anwendung, die es seinem Wortlaut oder seinem Sinn nach berührt. Gibt es keine anwendbare gesetzliche Bestimmung, so entscheidet der Richter nach Gewohnheitsrecht, und in Ermangelung eines solchen nach der Regel, die er als Gesetzgeber aufstellen würde. Bei der Entscheidung stützt sich der Richter auf Lehre und Rechtsprechung.

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