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Ist auch die Ausschlagung des Erbes möglich?

Die Ausschlagung der Erbschaft ist die Willenserklärung eines gesetzlichen oder eingesetzten Erben, die ihm zugefallene Erbschaft nicht anzunehmen.

Die Ausschlagung der Erbschaft kann erst erfolgen, nachdem das Erbrecht auf den Erben übergegangen ist. Solange der Erblasser noch lebt, ist eine Ausschlagung der Erbschaft nicht möglich. In solchen Fällen kann jedoch ein Erbverzicht geschlossen werden.

Die Ausschlagung der Erbschaft ist im Gesetz in zwei Formen geregelt. Die erste ist die Ausschlagung der Erbschaft durch eine ausdrückliche Willenserklärung. Die zweite ist der Fall, dass die Zahlungsunfähigkeit des Erblassers offenkundig oder amtlich festgestellt ist.




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