Was sind die Rechtsfolgen einer Verlobungsauflösung?
Gemäß Artikel 121 des türkischen Zivilgesetzbuches besteht das Recht, wegen Auflösung des Verlöbnisses immateriellen Schadensersatz zu verlangen. Diejenige Partei, deren Persönlichkeitsrechte durch die Auflösung des Verlöbnisses verletzt wurden, kann von der schuldhaften anderen Partei die Zahlung eines angemessenen Geldbetrags als immateriellen Schadensersatz fordern.