WIE LANG IST DIE VERJÄHRUNGSFRIST FÜR LÖHNE UND ABFINDUNGEN?
WIE LANG IST DIE VERJÄHRUNGSFRIST FÜR LÖHNE UND ABFINDUNGEN?
Mit dem dem Arbeitsgesetz Nr. 4857 hinzugefügten Zusatzartikel 3 wurde für Forderungen aus dem Arbeitsvertrag bezüglich:
a) Urlaubsabgeltung
b) Abfindung (Kıdem Tazminatı)
c) Entschädigung aufgrund der Beendigung des Arbeitsvertrags unter Nichtbeachtung der Kündigungsfrist,
d) Entschädigung wegen böswilliger Kündigung,
e) Entschädigung aufgrund der Beendigung des Arbeitsvertrags unter Missachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
eine 5-jährige Verjährungsfrist eingeführt. Die neue Verjährungsfrist gilt für Urlaubsabgeltungen und Entschädigungen aus Arbeitsverträgen, die nach dem 25.10.2017, dem Inkrafttreten des Gesetzes, enden.