Eren & Gonce Hukuk Bürosu - Hukuki makaleler

WAS PASSIERT, WENN MAN NICHT ZUM MEDIATIONSTERMIN ERSCHEINT?

WAS PASSIERT, WENN MAN NICHT ZUM MEDIATIONSGESPRÄCH ERSCHEINT?

Falls die Mediation beendet wird, weil eine der Parteien ohne triftigen Grund nicht zum ersten Gespräch erscheint, wird die nicht erschienene Partei im Abschlussprotokoll namentlich genannt und trägt die gesamten Prozesskosten, selbst wenn sie im darauffolgenden Gerichtsverfahren ganz oder teilweise obsiegt. Zudem wird dieser Partei kein Anspruch auf Anwaltskosten zugesprochen. Sollte die Mediation hingegen dadurch beendet werden, dass beide Parteien nicht zum ersten Gespräch erscheinen, trägt im Falle einer späteren Klage jede Partei ihre eigenen Prozesskosten.

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