Was ist die Vaterschaftsvermutung?
Gemäß Artikel 285 des türkischen Zivilgesetzbuches ist der Ehemann der Vater eines Kindes, das während der Ehe oder innerhalb von 300 Tagen nach Auflösung der Ehe geboren wird. Die Zuordnung eines nach Ablauf dieser Frist geborenen Kindes zum Ehemann ist durch den Nachweis möglich, dass die Mutter während der Ehe schwanger geworden ist.