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Nachehelicher Unterhalt bei Scheidung

Gemäß Artikel 175 des türkischen Zivilgesetzbuches kann die Partei, die durch die Scheidung in Armut gerät, unter der Bedingung, dass sie nicht schwerwiegender als die andere Partei schuld ist, vom anderen Ehegatten im Verhältnis zu dessen finanzieller Leistungsfähigkeit zeitlich unbegrenzt Unterhalt verlangen. Ein Verschulden des Unterhaltspflichtigen ist nicht erforderlich.

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