IN WELCHER REIHENFOLGE WERDEN LÖHNE UND ABFINDUNGEN DES ARBEITNEHMERS IM FALLE EINER INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS GEZAHLT?
IN WELCHER REIHENFOLGE WERDEN ARBEITNEHMERGEHÄLTER UND ABFINDUNGEN IM FALL EINER INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS GEZAHLT?
Arbeitsentgelte gehören zu den bevorrechtigten Forderungen. Die zur Liquidation der Schulden des insolventen Arbeitgebers eingerichtete Insolvenzmasse begleicht zunächst die öffentlichen Forderungen des Staates, wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sowie die besicherten (hypothekarisch belasteten) Forderungen anderer natürlicher und juristischer Personen (Banken). Anschließend werden die gesetzlich und vertraglich begründeten Geldansprüche (Gehälter) der Arbeitnehmer sowie deren in Geld messbare Vorteile und die aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge der Insolvenz erworbenen Kündigungs- und Abfindungsansprüche ausgezahlt.