Eren & Gonce Hukuk Bürosu - Hukuki makaleler

WER GILT ALS ARBEITGEBER?

WER GILT ALS ARBEITGEBER?

Als Arbeitgeber wird eine natürliche oder juristische Person oder eine Einrichtung bzw. Organisation ohne Rechtspersönlichkeit bezeichnet, die Arbeitnehmer beschäftigt. (Art. 2/1). Im Sinne des Arbeitsgesetzes ist es für den Erwerb der Arbeitgebereigenschaft ausreichend, dass Arbeitnehmer beschäftigt werden. Zudem kann der Arbeitgeber eine natürliche Person sein, aber auch eine juristische Person des Privat- oder öffentlichen Rechts wie ein Unternehmen, ein Verein, eine Stiftung, eine Genossenschaft, eine Gewerkschaft, der Staat oder ein öffentliches Wirtschaftsunternehmen oder eine Organisation ohne Rechtspersönlichkeit wie eine einfache Gesellschaft.

Zurück zum Blog