Eren & Gonce Hukuk Bürosu - Hukuki makaleler

WIE LANGE HAT MAN ZEIT, VOR DAS ARBEITSGERICHT ZU ZIEHEN, FALLS DER MEDIATOR KEINE EINIG UNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN ERZIELEN KONNTE?

WIE LANGE HAT MAN ZEIT, VOR DAS ARBEITSGERICHT ZU ZIEHEN, WENN DER MEDIATOR DIE PARTEIEN NICHT ZU EINER EINIGUNG BRINGEN KONNTE?

Falls sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber am Ende der Mediationsaktivitäten nicht über eine Wiedereinstellung einigen können, kann innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum der Erstellung des Abschlussprotokolls durch den Mediator Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Eine Abschrift des vom Mediator erstellten Nicht-Einigungsprotokolls oder eine vom Mediator beglaubigte Abschrift ist der Klageschrift beizufügen.

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